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Allgemeine Bedingungen - Apartments im Zentrum von Wolkenstein

Werfen Sie einen Blick auf die Geschäftsbedingungen und die wichtigen Infos rund um Ihren langersehnten Urlaub im familiengeführten Haus Flamingo

PREISE
Mit dem 1. Jänner 2014 wird in Südtirol die Ortstaxe eingeführt.
Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wir pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgaben richtet sich nach der Kategorie des Betriebes (in unserem Garni 2,80 Euro pro Person und Tag zuzüglich zum oben angegebenen Preis). Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.


WOHNUNGEN
Im Preis inbegriffen:
- Skiraum mit Skischuhtrockner sowie Skipräparierungstisch
- Garage
- Abstellraum für Fahrräder
- Spielraum
- Großer Garten mit Liegewiese
- Fitnessraum
- W-LAN Internetverbindung
- Benutzung der Sauna (im Winter, auf Anfrage von Sonntag bis Freitag)
- Rabatt für die Benutzung der Tennisplätze in der Tennishalle von Wolkenstein

Im Preis nicht inbegriffen:
- Auf Wunsch liefern wir täglich frisches Brot


ANGELD
Die Reservierung gilt erst nach Erhalt eines Angelds in der Höhe von 30% der Gesamtsumme als bestätigt.

REISEVERSICHERUNG ABSCHLIEßEN
Zur Reiseversicherung

STORNOKONDITIONEN
Es besteht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzgestzes – dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein:
• Stornierung bis 30 Tage vor der Anreise: Nur das Angeld zur Bestätigung wird einbehalten.
• Stornierung 29 bis 8 Tage vor Anreise: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises abzüglich des bereits geleisteten Angeldes zur Bestätigung.
• Stornierung ab 7 Tage vor Anreise oder Nichtankunft: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises abzüglich des bereits geleisteten Angeldes zur Bestätigung.
• Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise: 90 % des vereinbarten Tagespreises pro nicht in Anspruch genommenem Tag.
Mitteilung gemäß Teil III, Titel III, Abschnitt I, des Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005)

Guest-PASS - AGBs
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
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